Betroffen sind alle jene Versicherten, die ab 1.1.1955 geboren wurden und bis 31.12.2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben. Ausgenommen sind jede Personen, die ab 2005 pensionsversichert waren.
Für alle Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren sind, ist seit 1.1.2005 (Grundlage: Allgemeines Pensionsgesetz APG) ein Pensionskonto eingerichtet.
Mit einer Handy-Signatur (Bürgerkarte)
- über mein Büro kostenlos erhältlich -
können Sie Ihr persönliches Pensionskonto im Internet unter www.sozialversicherung.at abfragen.