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Der Versicherungsmakler
ist
- Einkäufer von Versicherungsschutz für seinen Mandanten
- handelt mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
- ist gesetzlich verpflichtet, bestmöglichen Versicherungsschutz (best advice) zu vermitteln
- haftet persönlich für etwaige Schadenersatzansprüche (Haftpflichtversicherung obligatorisch)
- Der Versicherungsmakler berät unabhängig und objektiv
- bietet Auswahl aus den besten Versicherungsprodukten
- erspart Prämien durch seine Marktkenntnisse
- setzt sich in der Schadenabwicklung und Regulierung für seine Mandanten ein.
Anders als der Versicherungsvertreter, der Angestellter einer Versicherung ist
und somit nur firmeneigene Produkte verkaufen darf, gewährleistet der Versicherungsmakler als selbständiger Unternehmer durch seine Unabhängigkeit von Versicherungsinstituten den Zugriff auf den
Gesamtmarkt.
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