Ein Unfall kann mehr als nur vorübergehende Folgen mit sich bringen:
Weniger Einkommen durch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit
Dauernde Invalidität bedeutet meist eingeschränkte Arbeitsfähigkeit.
Die Folge: sinkendes Einkommen bei gleichbleibenden Kosten. So laufen z.B. Kreditraten unvermindert weiter, während das Einkommen sinkt.
Zusätzliche Kosten durch Unfallfolgen
- Umbauten an Haus und Wohnung oder Kosten für Umzüge
- Berufliche Umschulungen
- Medizinische Hilfsmittel wie Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl etc.
- Unfallfolgekosten wie Transporte, Bergungen etc.
In Österreich passieren rund 830.000 Unfälle, d.h. ca. jede 10. Österreicherin / jeder 10. Österreicher hat einen Unfall. 79 % aller Unfälle passieren in der Freizeit.
Kein Schutz bei Freizeit-Unfällen
Der Schutz der gesetzlichen Vorsorge (Versehrtenrente) bezieht sich nur auf Arbeitsunfälle.
Kein Schutz für Kinder, Hausfrauen und PensionistInnen
Kinder sind nur in der Schule geschützt und da nicht ausreichend. Hausfrauen, PensionistInnen und Kinder vor Schuleintritt haben überhaupt keine Absicherung.
Sonstige Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistung nicht nach Invaliditätsgrad sondern Erwerbsunfähigkeit
- Auszahlung von Renten erst ab 20% Erwerbsunfähigkeit
- Nachuntersuchungen mit Anpassung des Invaliditätsgrades
- Höhe der Leistung beschränkt: bei 100%-iger Erwerbsunfähigkeit ca. 66% des letzten Einkommens, ansonsten aliquot.