ELGA ist die Abkürzung für „elektronische Gesundheitsakte“. Es ist ein Informationssystem, das Ihnen und Ihren berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern – Ärztinnen und Ärzte, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken – den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtert. Dazu gehören die ELGA-Gesundheitsdaten „e-Befunde“ und „e-Medikation“, deren Bereitstellung auch „ELGA-Funktionen“ genannt wird.
ELGA vernetzt nur jene Daten, die bereits jetzt verteilt bei Gesundheitsdiensteanbietern vorhanden sind. Zukünftig stellt ELGA diese Daten über eine Verlinkung („Verweis“) elektronisch zur Verfügung.
Das ELGA–Zugangsportal www.gesundheit.gv.at steht seit Jahresbeginn 2014 zur Verfügung.
Ab 2015 werden dann schrittweise Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken die von ihnen erstellten ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung stellen und abrufen können.
Sie können über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at Ihre ELGA-Teilnahmerechte wahrnehmen.
Für den gesicherten Einstieg oder Widerspruch wird eine gültige Bürgerkarte oder Handysignatur (über mein Büro erhältlich) benötigt.
Zunächst besteht nur die Möglichkeit, über die ELGA-Teilnahme zu entscheiden. Ab Herbst 2014 werden die ELGA-Funktionen „e-Befunde“ und in der Folge „e-Medikation“ für die Bürgerinnen und Bürger selbst sowie Ihre behandelten und betreuenden Gesundheitsdiensteanbieter nutzbar.
Wer an ELGA nicht teilnehmen möchte, kann elektronisch (mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte) oder schriftlich einen gänzlichen oder teilweisen Widerspruch („Opt out“) bekannt geben.