Als ausgebildeter Registration Officer (RO) bin ich befugt, für Sie die Handy-Signatur zu aktivieren.
Voraussetzung hierfür sind Ihr Mobiltelefon sowie die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Mindestalter 14 Jahre).
Terminvereinbarung unter 0676/ 412 80 79
Die Aktivierung ist auch im Rahmen eines Kundengespräches direkt bei Ihnen zu Hause möglich.
Die Bürgerkarte ist ein elektronischer Ausweis im Internet. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, sich vor einer Behörde auszuweisen, oder - wie es das Gesetz definiert – sich eindeutig identifizieren und authentifizieren zu können. Die Bürgerkarte beinhaltet eine elektronische Signatur,deshalb ist es möglich, mit ihr Anträge und Verträge zu signieren, die sonst einer handschriftlichen Unterschrift bedürften. Neben dem praktischen Nutzen im Behördenbereich (Pensionskontoabfrage, Einkommenssteuererklärung, Meldebestätigung usw.) kann die Bürgerkarte auch im privaten Bereich eingesetzt werden.
Entscheidend ist, dass die Bürgerkarte eine qualifizierte elektronische Signatur mit einer Personenbindung, die dazugehörigen Sicherheitsdaten und - funktionen und allenfalls vorhandene Vollmachtsdaten enthält.
Als Trägermedium neben der eCard eignet sich besonders das Mobiltelefon.
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie Sie Ihr Handy zur Bürgerkarte erweitern können:
1.Online-Aktivierung - sofern sie bereits eine
aktivierte Bürgerkarte (z.B. auf der eCard) besitzen
2.Aktivierung über FinanzOnline - sofern Sie bereits
FinanzOnline nutzen
3.Persönliche Aktivierung bei einer Registrierungsstelle.
Weitere Informationen und Einsatzmöglichkeiten der Bürgerkarte finden Sie unter